Qualifikations-
verfahren
ICT-Fachmann/
-Fachfrau EFZ
Aktuelles QV 2025
Das Qualifikationsverfahren
ICT-Fachmann/ICT-Fachfrau
beruht auf 4 Fachnoten:
- Praktische Arbeit (VPA) (40%)
- Allgemeinbildung (20%)
- erweiterte Grundkompetenzen (10%)
- Informatikkompetenzen (30%)
In der achtstündigen VPA werden folgende Handlungskompetenzen zu je einem viertel geprüft:
- Installieren, Inbetriebnehmen und Warten von ICT-Benutzerendgeräten
- Sicherstellen des Betriebs von vernetzten von ICT-Benutzerendgeräten
- Unterstützen der Benutzerinnen und Benutzer im Umgang mit ICT-Mitteln
- Abwickeln von ICT-Supportarbeiten
Aus den gewichteten Fachnoten wird eine Gesamtnote gebildet.
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn sowohl bei den Erfahrungsnoten der Informatikkompetenzen, bei der VPA sowie in der Gesamtnote 4.0 oder höher erreicht wird.
Führt eine ungenügende Fachnote der Module zum nicht Bestehen des EFZ, können die entsprechenden Modulprüfungen später wiederholt werden, ohne dass die Module nochmals besucht werden müssen. Zeigen sich bereits nach einem Lehrjahr grosse Defizite, so kann das Lehrjahr wiederholt d.h. die Lehrzeit um ein Jahr verlängert werden. Das Gleiche gilt, wenn das EFZ nicht bestanden wird.
Chefexperte
ICT-Fachmann/-Fachfrau EFZ
Andreas Tschui CHEFEXPERTE-IFF@ICT-BERUFSBILDUNG-BERN.CH
Organisation QV
Das QV wird organisiert, durchgeführt und überwacht von der Prüfungskommission.
Informationen zur Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten
Die Einsichtnahme ist auf Bundesebene geregelt. (Artikel 29)
Die Noteneröffnung und das weitere Vorgehen unterstehen dem Kanton.